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Bestimmungen zur Heiligung des Volkes

Das Gesetz über die reinen und unreinen Tiere

11 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

Redet zu den Kindern Israels und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Tieren[a] auf Erden:

Alles, was ganz gespaltene Klauen[b] hat und wiederkäut unter den Tieren, dürft ihr essen.

Aber von den Wiederkäuern und denen, die gespaltene Klauen haben, sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obgleich es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es für euch unrein sein;

ebenso den Klippdachs; denn obgleich er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein;

und den Hasen; denn obgleich er wiederkäut, hat er keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein.

Ferner das Schwein; es hat ganz gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer; darum soll es für euch unrein sein.

Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind für euch unrein.

Diese [Tiere] dürft ihr essen von allem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Flüssen, das dürft ihr essen.

10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in den Flüssen, unter allem [Getier], das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll für euch ein Gräuel sein.

11 Ein Gräuel sollen sie für euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.

12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch ein Gräuel sein.

13 Von den fliegenden [Tieren][c] aber sollt ihr diese verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Gräuel sind: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,

14 die Weihe und die Habichtarten[d],

15 alle Rabenarten,

16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten;

17 das Käuzchen, den Kormoran, den Ibis,

18 die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,

19 den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.

20 Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.

21 Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.

22 Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke[e], alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.

23 Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;

24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

25 wer aber von ihrem Aas etwas aufhebt, der soll seine Kleider waschen, und er ist unrein bis zum Abend.

26 Jedes Tier, das nicht zugleich gänzlich gespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll für euch unrein sein; jeder, der es anrührt, wird unrein.

27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll für euch unrein sein; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;

28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie für euch sein.

29 Auch diese sollen für euch unrein sein von dem Gewimmel, das auf der Erde kriecht: das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;

30 der Gecko[f], die Mauereidechse, die Letaa-Echse, der Salamander und das Chamäleon.

31 Diese sollen für euch unrein sein unter allem, was kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis zum Abend.

32 Auch wird alles unrein, worauf eines von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, mit dem man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.

33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müsst es zerbrechen.

34 Wenn etwas von dem Wasser an irgendeine Speise kommt, die man essen will, so wird sie unrein, ebenso jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde.

35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müsste er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müsste euch als unrein gelten.

36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einer Zisterne [gespeist wird], bleibt rein; wer aber ein Aas darin anrührt, wird gleichwohl unrein.

37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein;

38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden und es fiele von solchem Aas darauf, so müsste er euch für unrein gelten.

39 Stirbt ein Vieh, das euch zur Nahrung dient, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend;

40 und wer von seinem Aas isst, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

41 Alles Getier, das auf der Erde kriecht, ist ein Gräuel und darf nicht gegessen werden.

42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen läuft von allem Getier, das auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, denn sie sind ein Gräuel.

43 Macht euch selbst nicht zu einem Gräuel durch irgendein kriechendes Getier und verunreinigt euch nicht durch sie, sodass ihr dadurch unrein werdet!

44 Denn ich bin der Herr, euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht verunreinigen mit irgendwelchem Getier, das auf der Erde kriecht!

45 Denn ich, der Herr, bin es, der euch aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!

46 Dies ist das Gesetz über das Vieh und die Vögel und alle lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und über alles Lebendige, das auf der Erde kriecht,

47 damit man unterscheide zwischen dem Unreinen und dem Reinen, und zwischen den Lebewesen, die man essen, und denen, die man nicht essen soll.

Footnotes

  1. (11,2) w. von allem Vieh.
  2. (11,3) w. was gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen; so auch V.7, 26.
  3. (11,13) od. Von den Geflügelten. Der Name der folgenden Vogelarten ist z.T. nicht sicher bestimmbar.
  4. (11,14) w. und den Habicht nach seiner Art; entsprechend bei den anderen Arten.
  5. (11,22) d.h. der Wanderheuschrecke; die anderen Bezeichnungen können heute nicht mehr sicher bestimmten Tierarten zugeordnet werden.
  6. (11,30) Auch die folgenden Bezeichnungen können heute nicht mehr sicher bestimmten Tierarten zugeordnet werden.

Verschiedene Reinheitsvorschriften (Kapitel 11–15)

Reine und unreine Tiere (5. Mose 14,3‒21)

11 Der Herr gab Mose und Aaron den Auftrag, den Israeliten dies mitzuteilen:

»Das Fleisch von folgenden Tieren dürft ihr essen: Von den Landtieren sind euch alle erlaubt, die vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten haben und wiederkäuen. 4-6 Das Kamel, den Klippdachs und den Hasen dürft ihr aber nicht essen. Denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Hufe oder Pfoten. Sie müssen bei euch als unrein gelten. Das Schwein hat zwar vollständig gespaltene Hufe, aber es ist kein Wiederkäuer; darum ist es für euch unrein. Esst das Fleisch dieser Tiere nicht und berührt auch nicht ihre Kadaver! Sie sind für euch unrein!

Von den Tieren im Meer, in den Flüssen und Seen dürft ihr alle essen, die Flossen und Schuppen haben. 10 Aber alle Lebewesen im Wasser ohne Flossen oder Schuppen sind unrein! 11-12 Ihr dürft sie nicht essen und auch nicht ihre Kadaver berühren. Von allem, was im Wasser lebt und keine Flossen oder Schuppen hat, sollt ihr euch voller Abscheu fernhalten!

13 Folgende Vögel sollt ihr nicht anrühren und erst recht nicht essen, denn sie sind unrein: Gänsegeier, Lämmergeier, Mönchsgeier, 14 Gabelweihe und die verschiedenen Arten der Königsweihe, 15 alle Arten des Raben, 16 Strauß, Falke, Seemöwe, alle Habichtarten, 17 Steinkauz, Fischeule, Waldohreule, 18 Schleiereule, Wüstenkauz, Aasgeier, 19 Storch, alle Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus.[a]

20 Auch alle krabbelnden und fliegenden Insekten sollt ihr verabscheuen, 21 außer denen, die Sprungbeine haben und am Boden hüpfen. 22 Ihr dürft also die verschiedenen Heuschreckenarten essen.[b] 23 Aber alle anderen Insekten sollt ihr verschmähen!

24-28 Folgende Tiere dürft ihr nicht berühren, wenn sie verendet sind: jedes Tier, das geteilte, aber nicht vollständig gespaltene Hufe oder Pfoten hat und nicht wiederkäut, sowie alle Vierbeiner mit Pfoten. Sie alle sind unrein, und wer ihren Kadaver berührt, wird unrein bis zum Abend. Wenn jemand ihren Kadaver wegträgt, muss er seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.

29-30 Von den kleinen Tieren, die am Boden kriechen, sind für euch verboten: Maulwurf, Springmaus, alle Eidechsenarten, Gecko, Salamander und Chamäleon. 31 Sie alle sind unrein, und wer ihre Kadaver berührt, ist bis zum Abend unrein. 32 Jeder Gegenstand, auf den der Kadaver eines dieser Tiere fällt, wird unrein, ganz gleich ob er aus Holz, Stoff, Fell oder Sackleinen gemacht ist, und ganz gleich, wofür er gebraucht wird. Legt ihn ins Wasser; bis zum Abend bleibt er unrein. 33 Fällt ein totes Tier dieser Art in einen Tontopf, wird alles darin unrein, und den Topf müsst ihr zerschlagen. 34 Jedes Essen, das mit Wasser aus solch einem Tonkrug zubereitet wurde, ist unrein, ebenso jedes Getränk aus solch einem Gefäß. 35 Alles, was mit einem Kadaver dieser Tiere in Berührung kommt, soll bei euch als unrein gelten. Handelt es sich um einen Backofen oder um einen kleinen Herd, muss er niedergerissen werden. 36 Nur eine Quelle oder eine Zisterne, in der man das Wasser sammelt, bleibt rein. Doch wer das tote Tier berührt, das hineingefallen ist, wird unrein. 37 Fällt der Kadaver eines dieser Kriechtiere auf Saatgut, das gerade ausgesät werden soll, so bleibt dies rein. 38 Wurden die Samen aber mit Wasser befeuchtet, und es fällt dann ein totes Tier darauf, so werden sie unrein.

39 Wenn ein Tier, das ihr essen dürft, verendet, wird jeder bis zum Abend unrein, der den Kadaver anfasst. 40 Wer von dem Fleisch isst oder den Tierkörper wegträgt, soll seine Kleider waschen und gilt bis zum Abend als unrein.

41 Alle kleinen Tiere, die sich am Boden fortbewegen, sollt ihr verabscheuen und sie auf keinen Fall essen, 42 ganz gleich ob sie auf dem Bauch kriechen oder auf vier oder mehr Füßen umherlaufen. 43 Hütet euch davor, sie anzurühren, denn sonst werdet ihr in meinen Augen unrein und erregt meinen Abscheu! 44 Ich bin der Herr, euer Gott. Ihr sollt ein heiliges Leben führen, denn ich bin heilig! Verunreinigt euch nicht durch diese kleinen Tiere, die am Boden kriechen! 45 Denn ich bin der Herr, ich habe euch aus Ägypten herausgeführt, um euer Gott zu sein! Ihr sollt heilig sein, weil ich heilig bin!

46 Dies sind die Bestimmungen über das Vieh, die Vögel, die Wassertiere und die Kleintiere am Boden. 47 Mit ihrer Hilfe sollt ihr unterscheiden können zwischen reinen Tieren, die man essen kann, und unreinen Tieren, die nicht gegessen werden dürfen.«

Footnotes

  1. 11,19 Nicht alle der in den Versen 13‒19 genannten Tiere sind eindeutig zu bestimmen.
  2. 11,22 Der hebräische Text zählt hier vier verschiedene Heuschreckenarten auf, die nicht näher bestimmt werden können.