Add parallel Print Page Options

Bestimmungen zur Heiligung des Volkes

Das Gesetz über die reinen und unreinen Tiere

11 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

Redet zu den Kindern Israels und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Tieren[a] auf Erden:

Alles, was ganz gespaltene Klauen[b] hat und wiederkäut unter den Tieren, dürft ihr essen.

Aber von den Wiederkäuern und denen, die gespaltene Klauen haben, sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obgleich es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es für euch unrein sein;

ebenso den Klippdachs; denn obgleich er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein;

und den Hasen; denn obgleich er wiederkäut, hat er keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein.

Ferner das Schwein; es hat ganz gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer; darum soll es für euch unrein sein.

Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind für euch unrein.

Diese [Tiere] dürft ihr essen von allem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Flüssen, das dürft ihr essen.

10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in den Flüssen, unter allem [Getier], das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll für euch ein Gräuel sein.

11 Ein Gräuel sollen sie für euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.

12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch ein Gräuel sein.

13 Von den fliegenden [Tieren][c] aber sollt ihr diese verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Gräuel sind: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,

14 die Weihe und die Habichtarten[d],

15 alle Rabenarten,

16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten;

17 das Käuzchen, den Kormoran, den Ibis,

18 die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,

19 den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.

20 Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.

21 Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.

22 Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke[e], alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.

23 Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;

24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

25 wer aber von ihrem Aas etwas aufhebt, der soll seine Kleider waschen, und er ist unrein bis zum Abend.

26 Jedes Tier, das nicht zugleich gänzlich gespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll für euch unrein sein; jeder, der es anrührt, wird unrein.

27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll für euch unrein sein; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;

28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie für euch sein.

29 Auch diese sollen für euch unrein sein von dem Gewimmel, das auf der Erde kriecht: das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;

30 der Gecko[f], die Mauereidechse, die Letaa-Echse, der Salamander und das Chamäleon.

31 Diese sollen für euch unrein sein unter allem, was kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis zum Abend.

32 Auch wird alles unrein, worauf eines von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, mit dem man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.

33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müsst es zerbrechen.

34 Wenn etwas von dem Wasser an irgendeine Speise kommt, die man essen will, so wird sie unrein, ebenso jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde.

35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müsste er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müsste euch als unrein gelten.

36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einer Zisterne [gespeist wird], bleibt rein; wer aber ein Aas darin anrührt, wird gleichwohl unrein.

37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein;

38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden und es fiele von solchem Aas darauf, so müsste er euch für unrein gelten.

39 Stirbt ein Vieh, das euch zur Nahrung dient, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend;

40 und wer von seinem Aas isst, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

41 Alles Getier, das auf der Erde kriecht, ist ein Gräuel und darf nicht gegessen werden.

42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen läuft von allem Getier, das auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, denn sie sind ein Gräuel.

43 Macht euch selbst nicht zu einem Gräuel durch irgendein kriechendes Getier und verunreinigt euch nicht durch sie, sodass ihr dadurch unrein werdet!

44 Denn ich bin der Herr, euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht verunreinigen mit irgendwelchem Getier, das auf der Erde kriecht!

45 Denn ich, der Herr, bin es, der euch aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!

46 Dies ist das Gesetz über das Vieh und die Vögel und alle lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und über alles Lebendige, das auf der Erde kriecht,

47 damit man unterscheide zwischen dem Unreinen und dem Reinen, und zwischen den Lebewesen, die man essen, und denen, die man nicht essen soll.

Footnotes

  1. (11,2) w. von allem Vieh.
  2. (11,3) w. was gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen; so auch V.7, 26.
  3. (11,13) od. Von den Geflügelten. Der Name der folgenden Vogelarten ist z.T. nicht sicher bestimmbar.
  4. (11,14) w. und den Habicht nach seiner Art; entsprechend bei den anderen Arten.
  5. (11,22) d.h. der Wanderheuschrecke; die anderen Bezeichnungen können heute nicht mehr sicher bestimmten Tierarten zugeordnet werden.
  6. (11,30) Auch die folgenden Bezeichnungen können heute nicht mehr sicher bestimmten Tierarten zugeordnet werden.