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3 Mose 12:3-5
Schlachter 1951
3 Mose 12:3-5
Schlachter 1951
3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
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Schlachter 1951 (SCH1951)
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