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Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

29 Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls.

Und ihr sollt dem Herrn Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer;

dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder,

und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken,

außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den Herrn.

Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein,

samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

12 Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern.

13 Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein,

14 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern

15 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern;

16 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

20 Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23 Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26 Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29 Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

32 Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer,

33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

36 sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer,

37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39 Dies sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern.

Die Opfer am Neujahrsfest und am Versöhnungstag (3. Mose 23,23‒32)

29 »Auch der 1. Tag des 7. Monats soll ein Feiertag sein, an dem ihr nicht wie gewöhnlich arbeitet, sondern euch versammelt, um mir zu dienen. An diesem Tag sollt ihr die Hörner blasen und zu meiner Ehre einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Nehmt dafür nur fehlerlose Tiere. Solche wohlriechenden Opfer habe ich gern. Bringt zusätzlich zum Stier 4 Kilogramm feines Weizenmehl dar, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb und zu jedem Lamm eineinhalb Kilogramm. Opfert einen Ziegenbock als Sündopfer, damit ich euch eure Schuld vergebe. Vergesst auch nicht das tägliche und das monatliche Brandopfer mit den dazugehörigen Gaben an Mehl und Wein, wie ich sie euch aufgetragen habe. Denn diese Opfer gefallen mir.

Der 10. Tag des 7. Monats ist der große Versöhnungstag. Dann sollt ihr euch wieder versammeln, um mir zu dienen. Verrichtet an diesem Tag keinerlei Arbeit, sondern fastet und beugt euch vor mir! 8-11 Erfreut mich mit derselben Menge an wohlriechenden Brand-, Speise- und Trankopfern wie zum Neujahrsfest. Ihr sollt jedoch nicht nur einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, sondern noch einen zweiten Bock schlachten, der euch mit mir versöhnt. Dazu kommt das tägliche Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.«

Die Opfer am Laubhüttenfest (3. Mose 23,33‒43)

12 »Auch am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr nicht eurer alltäglichen Arbeit nachgehen, sondern euch versammeln und mir dienen. Feiert mir zu Ehren eine Woche lang ein Fest! 13 Erfreut mich am ersten Tag mit einem wohlriechenden Brandopfer von dreizehn jungen Stieren, zwei Schafböcken und vierzehn einjährigen Lämmern. Alle Tiere sollen fehlerlos sein 14-15 und mit der jeweiligen Menge an Speise- und Trankopfern dargebracht werden, die dazugehören. 16 Außerdem müsst ihr wieder einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten; und auch die täglichen Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein dürft ihr nicht vergessen. 17-34 Bringt an den anderen sechs Festtagen die gleichen Opfer dar. Verbrennt aber an jedem Tag einen Stier weniger, also am zweiten Tag zwölf, am dritten elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Vergesst nicht die Sündopfer und die täglichen Opfer! 35 Am achten Tag sollt ihr euch wieder zum Feiern versammeln und nicht wie sonst arbeiten. 36 Sucht fehlerlose Tiere aus und verbrennt sie mir zu Ehren als wohlriechende Brandopfer, und zwar einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer, 37 begleitet von den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein. 38 Bringt außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer dar, und vergesst nicht, jeden Tag ein Lamm am Morgen und eines am Abend zu opfern und die Speise- und Trankopfer dazuzugeben. 39 Diese Gaben sollt ihr mir, dem Herrn, an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr mir freiwillig oder wegen eines Gelübdes gebt.«