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Bestimmungen für Opfer im Land Kanaan

15 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,

und ihr dem Herrn ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen, oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem Herrn zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen,

so soll der, welcher dem Herrn sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Feinmehl darbringen, gemengt mit einem Viertel Hin Öl,

und als Trankopfer sollst du ein Viertel Hin Wein opfern, zum Brandopfer oder zum Schlachtopfer, bei jedem [geopferten] Schaf.

Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer bereiten mit zwei Zehnteln Feinmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl;

und zum Trankopfer ein Drittel Hin Wein; das sollst du dem Herrn opfern zum lieblichen Geruch.

Willst du aber einen Stier als Brandopfer oder als Schlachtopfer darbringen, um ein Gelübde zu erfüllen oder als Friedensopfer für den Herrn,

so sollst du zu dem Stier das Speisopfer darbringen, drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;

10 und du sollst als Trankopfer ein halbes Hin Wein darbringen. Das ist ein Feueropfer für den Herrn zum lieblichen Geruch.

11 So soll man verfahren mit jedem Stier, mit jedem Widder, mit jedem Schaf oder mit jeder Ziege.

12 Entsprechend der Zahl dieser Opfer soll auch die Zahl [der Speisopfer und Trankopfer] sein.

13 Jeder Einheimische soll es genau so machen, wenn er dem Herrn ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringt.

14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder wer sonst unter euch sein wird bei euren [künftigen] Geschlechtern, und dem Herrn ein Feueropfer darbringen will zum lieblichen Geruch, der soll es genau so machen, wie ihr es macht.

15 In der ganzen Gemeinde soll ein und dieselbe Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein für eure [künftigen] Geschlechter; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem Herrn.

16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.

17 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

18 Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,

19 und wenn ihr dann vom Brot des Landes esst, so sollt ihr für den Herrn ein Hebopfer erheben.

20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie das Hebopfer von der Tenne sollt ihr es erheben.

21 Ihr sollt dem Herrn von den Erstlingen eures Schrotmehls ein Hebopfer geben in euren [künftigen] Geschlechtern.

Opfer für versehentliche Übertretungen

22 Und wenn ihr aus Versehen eines dieser Gebote nicht haltet, die der Herr zu Mose geredet hat —

23 von allem, was der Herr euch durch Mose geboten hat, von dem Tag an, als der Herr anfing zu gebieten, und weiterhin für eure [künftigen] Geschlechter —,

24 wenn es vor den Augen der Gemeinde verborgen, aus Versehen geschehen ist, so soll die ganze Gemeinde einen Jungstier als Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch für den Herrn, samt seinem Speisopfer und Trankopfer, wie es verordnet ist, und einen Ziegenbock als Sündopfer.

25 Und der Priester soll so für die ganze Gemeinde der Kinder Israels Sühnung erwirken, und es wird ihnen vergeben werden, denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Gaben dargebracht als Feueropfer für den Herrn, dazu ihr Sündopfer vor dem Herrn, für ihr Versehen.

26 So wird der ganzen Gemeinde der Kinder Israels vergeben werden, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt; denn das ganze Volk hat es aus Versehen getan.

27 Wenn aber eine einzelne Seele aus Versehen sündigt, so soll diese eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.

28 Und der Priester soll für diese Seele, die ohne Vorsatz, aus Versehen gesündigt hat, Sühnung erwirken vor dem Herrn; indem er für sie Sühnung erwirkt, wird ihr vergeben werden.

29 Es soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israels als auch für den Fremdling, der in eurer Mitte wohnt.

30 Wenn aber eine Seele vorsätzlich[a] handelt — es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling —, so lästert sie den Herrn. Eine solche Seele soll ausgerottet werden mitten aus ihrem Volk;

31 denn sie hat das Wort des Herrn verachtet und sein Gebot gebrochen; eine solche Seele soll unbedingt ausgerottet werden; ihre Schuld ist auf ihr!

Bestrafung des Sabbatschänders

32 Und als die Kinder Israels in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte.

33 Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzsammeln ertappt hatten, zu Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde.

34 Und sie legten ihn in Gewahrsam; denn es war nicht genau bestimmt, was mit ihm geschehen sollte.

35 Der Herr aber sprach zu Mose: Der Mann muss unbedingt getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!

36 Da führte ihn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und sie steinigten ihn, dass er starb, wie der Herr es Mose geboten hatte.

Gedenkquasten an den Kleidern

37 Und der Herr redete zu Mose und sprach:

38 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen, dass sie sich eine Quaste an die Zipfel ihrer Obergewänder machen, in ihren [künftigen] Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an der Quaste des Zipfels befestigen.

39 Und die Quaste soll euch dazu dienen, dass ihr bei ihrem Anblick an alle Gebote des Herrn denkt und sie befolgt, dass ihr nicht den Trieben eures Herzens nachgeht und euren Augen, denen ihr nachhurt;

40 sondern dass ihr an alle meine Gebote gedenkt und sie tut und eurem Gott heilig seid.

41 Ich, der Herr, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein; ich, der Herr, euer Gott.

Footnotes

  1. (15,30) w. mit erhobener Hand.