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Die Aufteilung des Landes

48 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.

Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,

von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;

neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;

neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;

neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;

neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.

Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25,000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.

Und die Gemarkung, welche ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25,000 lang und 20,000 breit sein. 10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25,000 nach Norden, 10,000 nach Westen und 10,000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25,000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des Herrn stehen. 11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen. 12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.

13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25,000 lang und 10,000 breit. Die ganze Länge soll 25,000 und die Breite 10,000 betragen. 14 Und von diesem [Gebiet] sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem Herrn geheiligt.

15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25,000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500. 17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen. 18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10,000 im Osten und die 10,000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.

20 Die ganze Gemarkung soll 25,000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.

21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25,000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25,000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin. 22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.

23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;

24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;

25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;

26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;

27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;

28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.

29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der Herr.

30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,-

31 und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden -: drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.

32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.

33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.

34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.

35 Der ganze Umfang beträgt 18,000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten:

„Der Herr ist hier!“

Die Aufteilung des Landes unter die Stämme

48 »Es folgt eine Liste der Stämme Israels mit ihren jeweiligen Gebieten. Im nördlichsten Teil des Landes liegt das Gebiet des Stammes Dan. Seine Nordgrenze verläuft vom Mittelmeer ostwärts in Richtung der Stadt Hetlon, dann weiter über Lebo-Hamat bis nach Hazar-Enan. Nördlich dieser Linie liegt der Herrschaftsbereich von Damaskus, direkt neben dem von Hamat.

Dans Anteil erstreckt sich von West nach Ost über die ganze Breite des Landes. 2-7 Darauf folgen in südlicher Richtung die Stämme Asser, Naftali, Manasse, Ephraim, Ruben und Juda. Auch ihr Land reicht jeweils von der West- bis zur Ostgrenze.

Südlich an den Grundbesitz von Juda grenzt das Gebiet, das ihr für mich zurückbehalten sollt. Es erstreckt sich – wie auch die Stammesgebiete – vom Mittelmeer bis zur Ostgrenze des Landes; von Norden nach Süden ist es 12,5 Kilometer breit. In seiner Mitte steht das Heiligtum. Der Teil, der mir besonders geweiht ist, hat von Westen nach Osten eine Länge von 12,5 Kilometern und von Norden nach Süden eine Breite von 10 Kilometern.[a] 10-12 Die eine Hälfte dieses heiligen Bezirks steht den Priestern, den Nachkommen von Zadok, zu. Denn sie haben sich nicht wie die Leviten von mir abgewandt, als die Israeliten mir den Rücken kehrten. Sie allein sind mir treu geblieben und haben den Tempeldienst gewissenhaft ausgeübt. Darum bekommen sie von dem mir geweihten Land den Teil, der besonders heilig ist, weil dort der Tempel steht. Dieser Bereich ist 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit. 13 Die Leviten erhalten die andere Hälfte des heiligen Gebiets. Es ist wie das Stück der Priester 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit.

14 Der ganze Bezirk, der mir, dem Herrn, gehört, ist der beste Teil des Landes. Weil er heilig ist, dürft ihr ihn nicht verkaufen oder gegen ein anderes Gebiet eintauschen. Er soll nicht an einen anderen Besitzer übergehen.

15 Südlich des heiligen Bezirks, auf dem der Tempel steht, bleibt noch ein 2,5 mal 12,5 Kilometer großes Gebiet übrig. Es gilt nicht als heilig. Hier können sich die Einwohner von Jerusalem ansiedeln und Weideplätze für ihre Herden anlegen.

Die Stadt Jerusalem soll in der Mitte dieses Bereichs liegen. 16 Ihr Grundriss ist quadratisch mit einer Seitenlänge von jeweils 2,25 Kilometern.

17 Rundherum verläuft ein Streifen Weideland von 125 Metern Breite. 18 Daran grenzt nach Westen und nach Osten je ein 5 Kilometer langes Gebiet. Die Nordseite des gesamten Bereichs ist genauso lang wie der mir geweihte Bezirk und schließt sich direkt daran an. Hier können alle, die in Jerusalem arbeiten, Felder bebauen und die Ernte einbringen. 19 Wer in der Stadt wohnt, darf dort die Felder bestellen, ganz gleich, aus welchem Stamm er kommt.

20 Der ganze Bezirk, den ihr für mich zurückbehaltet, soll zusammen mit dem Gebiet um Jerusalem ein Quadrat von 12,5 mal 12,5 Kilometern bilden.

21-22 Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12,5 Kilometer breit – genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet von Juda im Norden und dem Grundbesitz von Benjamin im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen.

23-27 Daran schließen sich in südlicher Richtung – jeweils von der Westgrenze bis zur Ostgrenze – die Gebiete der Stämme Benjamin, Simeon, Issachar, Sebulon und Gad an. 28 Südlich des Grundbesitzes von Gad verläuft die Grenze Israels von Tamar zu der Quelle Meriba bei Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet.

29 Teilt den einzelnen Stämmen ihr Gebiet durch das Los zu. Sie sollen es für immer besitzen und an ihre Nachkommen weitervererben. Das sage ich, Gott, der Herr

Die Tore von Jerusalem

30-31 »Rings um Jerusalem verläuft eine Mauer, die auf jeder Seite 2,25 Kilometer lang ist. In die Stadt führen zwölf Tore, die nach den Stämmen Israels benannt sind, und zwar auf jeder Seite drei: nach Norden das Ruben-Tor, das Juda-Tor und das Levi-Tor, 32 nach Osten das Josef-Tor, das Benjamin-Tor und das Dan-Tor, 33 nach Süden das Simeon-Tor, das Issachar-Tor und das Sebulon-Tor 34 und nach Westen das Gad-Tor, das Asser-Tor und das Naftali-Tor.

35 Der Gesamtumfang der Stadt beträgt 9 Kilometer. Von nun an soll sie den Namen tragen: ›Hier wohnt der Herr.‹«

Footnotes

  1. 48,9 Vgl. Kapitel 45,1.

48 Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern, von Morgen bis gen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und so lang sei, wie sonst ein Teil ist von Morgen bis gen Abend; darin soll das Heiligtum stehen.

Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.

10 Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.

11 Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.

12 Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.

13 Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.

14 Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.

15 Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.

16 Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.

17 Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.

18 Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.

19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.

20 Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.

21 Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte Teil und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.

22 Was aber neben der Leviten Teil und neben der Stadt Teil zwischen der Grenze Juda's und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.

23 Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

24 Aber neben der Grenze Benjamin soll Simeon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

25 Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

26 Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

27 Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

28 Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag von Thamar bis ans Haderwasser zu Kades und an den Bach hinab bis an das große Meer.

29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das sollen ihre Erbteile sein, spricht der HERR HERR.

30 Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.

31 Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Toren gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.

32 Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.

33 Gegen Mittag auch also viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das zweite Isaschar, das dritte Sebulon.

34 Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das zweite Asser, das dritte Naphthali.

35 Also sollen es um und um achtzehntausend Ruten sein. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: "Hier ist der HERR".