Besondere Bestimmungen für das Sündopfer

»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt:

Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;

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