Einander ermahnen (Lukas 17,3)

15 »Wenn dein Bruder oder deine Schwester Schuld auf sich geladen hat, dann geh zu dieser Person hin und stell sie unter vier Augen zur Rede. Wenn sie auf dich hört, hast du deinen Bruder oder deine Schwester zurückgewonnen. 16 Will sie davon nichts wissen, nimm einen oder zwei andere mit, denn durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache entschieden werden. 17 Wenn dein Bruder oder deine Schwester auch dann nicht hören will, bring den Fall vor die Gemeinde. Nimmt die betreffende Person selbst das Urteil der Gemeinde nicht an, dann behandle sie wie einen Gottlosen oder Betrüger[a].

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Footnotes

  1. 18,17 Wörtlich: wie einen Heiden oder Zolleinnehmer.