Für alle, die im Land Kanaan leben – ob Einheimische oder Ausländer –, sollen die gleichen Gesetze gelten. Dies gilt für alle Zeiten und für alle eure Nachkommen.
Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.
In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem Herrn.
In der ganzen Gemeinde soll ein und dieselbe Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein für eure [künftigen] Geschlechter; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem Herrn.