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Ortsbestimmung für die Opfer

17 Und der Herr redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der Herr geboten hat, indem er sprach:

Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem Herrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des Herrn, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den Herrn bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem Herrn als Dankopfer darzubringen. Und der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem Herrn. Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter.

Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem Herrn zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk.

Verbot Blut zu geniessen

10 Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; 11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die [in ihm wohnende] Seele. 12 Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen.

13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 14 denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden.

15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. 16 Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.

Gesetze und Vorschriften für Gottes Volk (Kapitel 17–20)

Alle Opfer gehören dem Herrn

17 Der Herr befahl Mose: »Gib die folgenden Anweisungen an Aaron, seine Söhne und das ganze Volk weiter:

3-4 Jeder Israelit, der mir, dem Herrn, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege als Gabe darbringen möchte, soll das Tier am Eingang des heiligen Zeltes schlachten. Wer es stattdessen irgendwo innerhalb oder außerhalb des Lagers tut, der ist nicht besser als ein Mörder und lädt große Schuld auf sich. Er hat unerlaubt Blut vergossen und darum sein Leben verwirkt. Er muss aus dem Volk ausgeschlossen werden. Diese Weisung dient dazu, dass die Israeliten ihre Opfertiere, die sie bis jetzt auf freiem Feld geschlachtet haben, von nun an mir, dem Herrn, darbringen. Sie sollen die Tiere zu meiner Ehre am Eingang des heiligen Zeltes dem Priester übergeben und sie dann als Friedensopfer für mich schlachten. Der Priester sprengt das Blut an den Brandopferaltar vor dem Eingang des heiligen Zeltes und verbrennt anschließend die Fettstücke auf dem Altar. Solch ein wohlriechendes Opfer gefällt mir, dem Herrn. Kein Israelit soll mir die Treue brechen, indem er weiterhin den Dämonen[a] sein Schlachtopfer darbringt! Diese Ordnung gilt für alle Zeiten.

8-9 Jeder Israelit und auch jeder Fremde, der bei euch wohnt, muss aus dem Volk ausgeschlossen werden und sterben, wenn er seine Brand- oder Schlachtopfer nicht zum Eingang des heiligen Zeltes führt, um sie dort mir, dem Herrn, zu weihen.«

Verbot von Blutgenuss

10 »Wenn ein Israelit oder ein Fremder unter euch Fleisch verzehrt, das nicht völlig ausgeblutet ist, werde ich, der Herr, mich gegen ihn wenden! Ich selbst verstoße ihn aus seinem Volk und töte ihn. 11 Denn im Blut ist das Leben, und ich habe angeordnet, dass es auf dem Altar dargebracht wird, um euch von eurer Schuld zu befreien. Weil im Blut das Leben ist, darum werdet ihr durch das Blut mit mir, dem Herrn, versöhnt. 12 Niemand darf es also verzehren, weder ein Israelit noch ein Ausländer, der bei euch lebt!

13 Wer auf der Jagd ein Stück Wild oder einen Vogel erlegt – ein Tier, das man essen darf –, der soll es ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken. 14 Denn im Blut ist das Leben eines jeden Tieres. Deshalb habe ich euch verboten, Blut zu verzehren. Alles Leben ist im Blut, und wer davon isst, muss getötet werden!

15 Jeder, der Fleisch von einem verendeten oder gerissenen Tier isst, wird dadurch unrein. Er soll sich und seine Kleider waschen und bis zum Abend warten; dann ist er wieder rein. 16 Wer sich nicht daran hält, muss die Folgen seiner Schuld tragen!«

Footnotes

  1. 17,7 Das hebräische Wort spielt auf böse Geister an, die man sich in der Gestalt von Ziegenböcken vorstellte.